Betäubungsmittel­strafrecht
Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer
– Ihre Strafverteidiger in Koblenz

Gesetze und Rechtsprechung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts unterliegen einem ständigen Wandel. Die Unterstützung durch einen kompetenten Verteidiger ist daher unverzichtbar.

Bestraft wird beispielweise gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtmG, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, ein- oder ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

Je nach Art und Menge des Betäubungsmittels differiert die strafrechtliche Ahndung erheblich.

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer vertreten ihre Mandanten im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht.


Bürozeiten:
Mo-Do: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 16:00 uhr

Klinge | Hess Rechtsanwälte PartmbB Rheinstr. 2a | 56068 Koblenz

Telefon: 0261 915480
Telefax: 0261 9154850
E-Mail: