Kapitaldelikte

Unter Kapitaldelikten versteht man vollendete oder versuchte vorsätzliche Tötungsdelikte. In Anbetracht der Schwere des Tatvorwurfs und der hohen Strafandrohung (bei Mord lebenslange Freiheitsstrafe) ist es unerlässlich, dass der Beschuldigte, der sich dem Vorwurf eines Kapitaldelikts ausgesetzt sieht, sofort kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt. Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so dass dem Beschuldigten unverzüglich ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist.

Erstinstanzlich werden Kapitaldelikte vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verhandelt. Die Vollstreckung von Untersuchungshaft ist die Regel. Beim Tatvorwurf eines Kapitaldelikts ist es unerlässlich, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren, der eine bestmöglich Verteidigungsstrategie mit dem Beschuldigten erarbeitet und dessen strafprozessuale Rechte effektiv wahrnimmt. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer sind hier die richtigen Ansprechpartner.


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