Strafverteidigung
Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer
– Ihre Strafverteidiger in Koblenz

"Die Mitwirkung eines Strafverteidigers, der dem Beschuldigten beratend zur Seite steht und für diesen die ihn entlastenden Umstände zu Gehör bringt, ist für die Herstellung von »Waffengleichheit« im Strafverfahren unentbehrlich.

Das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens vertreten zu lassen, ist nicht nur durch § 137 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 3 c) MRK gesetzlich garantiert, sondern zugleich durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgt.“

(Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.März 2004, - BvR 1520/01 / BvR 1521/01).

In diesem Sinne sehen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer ihre Aufgabe als Strafverteidiger darin, als Garant für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren die Rechte ihrer Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht konsequent zu vertreten.


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