Haftrecht / Strafvollstreckung
Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer
– Ihre Strafverteidiger in Koblenz

„Die erfolgreiche Verteidigung des in Untersuchungshaft befindlichen Klienten ist die schwierigste Aufgabe, die einem Verteidiger gestellt werden kann“ (Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 7. Auflage). Der Vollzug der Untersuchungshaft ist für den Betroffenen der fundamentalste Eingriff in seine Handlungs- und Freiheitsrechte, den die Strafprozessordnung gestattet. Dieser Eingriff muss gemäß § 112 Abs. 1 S. 2 StPO stets verhältnismäßig sein.

Durch Akteneinsicht überprüfen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer für ihre Mandanten, ob Haftgründe vorliegen, welche die Verhängung der Untersuchungshaft rechtfertigen

Neben einem dringenden Tatverdacht muss der Beschuldigte entweder flüchtig sein oder es muss Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr vorliegen. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer klären mit ihren Mandanten im persönlichen Gespräch und mittels Akteneinsicht, ob es Sinn macht, mit den Rechtsbehelfen der Haftprüfung oder Haftbeschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft vorzugehen. Auch eine Aussetzung des Haftvollzuges gegen Auflagen - beispielsweise durch Sicherheitsleistung - kommt in Betracht.

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer unterstützen ihre Mandanten auch im Rahmen der laufenden Strafvollstreckung und des Strafvollzuges, etwa bei belastenden Entscheidungen der Vollstreckungsbehörden.


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